top of page
Happy Immo .png
1.png
2.png

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Happy Immo Club

Eine Marke der Anaventura GmbH

Stand: Juli 2026

Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs-, Strategie-, Transformations-, Workshop-, Vortrags-, Moderations- und Konzeptionsleistungen der Anaventura GmbH gegenüber Unternehmer:innen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn Happy Immo diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Vertragsbestandteile sind das jeweilige Angebot, diese AGB sowie ausdrücklich einbezogene Anlagen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Projektphasen stellen eigenständige Leistungsbausteine dar.

§ 4 Projektorganisation

Beide Parteien benennen feste Ansprechpartnerinnen. Entscheidungen, Freigaben und Abstimmungen können per E-Mail oder in Textform erfolgen.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Die Auftraggeberin stellt sämtliche für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Termine und Ansprechpartnerinnen rechtzeitig zur Verfügung. Sie stellt darüber hinaus, soweit für die Durchführung der Leistungen erforderlich, geeignete Räume, Technik, Internetzugänge sowie Präsentationsausstattung bereit und sorgt dafür, dass vereinbarte Teilnehmerinnen rechtzeitig eingeladen und informiert werden. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine nicht oder verspätet erfüllte Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, verlängern Projektfristen entsprechend und können gesondert vergütet werden. Happy Immo haftet nicht für hieraus entstehende Verzögerungen.

§ 6 Leistungsänderungen

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs gelten als Change Request und werden gesondert angeboten und vergütet.

§ 7 Vergütung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 8 Reisekosten

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden notwendige Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich berechnet. Hierzu zählen insbesondere Bahnfahrten (grundsätzlich 2. Klasse mit Flex-Tarif), Flugreisen, Taxi- oder ÖPNV-Fahrten, Mietwagen, Hotelübernachtungen (in der Regel Businesshotel, 4 Sterne oder vergleichbarer Standard) sowie die gesetzlichen Verpflegungspauschalen. Bereits entstandene oder nicht stornierbare Reise- und Übernachtungskosten sind bei Terminverschiebungen oder Absagen durch die Auftraggeberin zu erstatten. Terminverschiebungen gelten hinsichtlich bereits entstandener Reisekosten wie eine Stornierung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 9 Termine und Teilabnahmen

Projekttermine werden gemeinsam abgestimmt. Mehrphasige Projekte können abschnittsweise übergeben und abgenommen werden. Teilabnahmen stehen hinsichtlich der jeweiligen Projektphase einer Schlussabnahme gleich.

§ 10 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält die Auftraggeberin ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den ausdrücklich beauftragten Arbeitsergebnissen für interne Unternehmenszwecke. Die im Rahmen eines Projekts entwickelten Methoden, Frameworks, Templates, Workshopdesigns, Projektarchitekturen, Governance-Modelle, Prozesse, KI-Prompts, Präsentationsstrukturen und sonstige Beratungsansätze sowie Konzepte dürfen auch in zukünftigen Projekten weiterentwickelt werden, verbleiben jedoch ausschließlich im geistigen Eigentum von Happy Immo. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung durch andere Beratungen oder zum Aufbau eigener Beratungsangebote ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

§ 11 KI und Arbeitsergebnisse

Happy Immo darf KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, sofern Datenschutz und Vertraulichkeit gewahrt bleiben. KI-gestützte Werkzeuge dienen ausschließlich der Unterstützung der Leistungserbringung. Die Auftraggeberin prüft sämtliche Arbeitsergebnisse vor deren Umsetzung eigenverantwortlich.

§ 12 Präsentationen und Unterlagen

Präsentationen, Workshopunterlagen und sonstige Arbeitsmaterialien dürfen ausschließlich intern genutzt werden. Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Happy Immo.

§ 13 Referenzen

Happy Immo ist berechtigt, nach Projektabschluss Name, Logo sowie eine kurze Projektbeschreibung als Referenz zu verwenden, sofern die Auftraggeberin dem nicht widerspricht oder einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiterinnen, freie Beraterinnen und Subunternehmerinnen sowie über das Vertragsende hinaus.

§ 15 Datenschutz

Happy Immo verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit für einzelne Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien diesen gesondert ab.

§ 16 Abwerbeverbot

Während der Vertragslaufzeit sowie zwölf Monate nach deren Beendigung verpflichtet sich die Auftraggeberin, Mitarbeiterinnen, freie Beraterinnen oder Subunternehmerinnen von Happy Immo weder unmittelbar noch mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen.

§ 17 Eskalationsmechanismus

Sollten während des Projekts Meinungsverschiedenheiten über Leistungsumfang oder Vorgehensweise entstehen, verpflichten sich beide Parteien zunächst zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch auf Projektebene, bevor weitergehende rechtliche Schritte erfolgen.

§ 18 Kündigung und Projektbeendigung

Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Im Falle einer Kündigung werden sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß erbrachten Leistungen vergütet. Soweit Projektphasen bereits beauftragt, jedoch noch nicht vollständig erbracht wurden, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften. Noch nicht beauftragte Projektphasen entfallen.

§ 19 Aufrechnung

Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 20 Haftung

Happy Immo haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 21 Höhere Gewalt

Happy Immo ist berechtigt, Termine oder Projektbestandteile aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Umstände zu verschieben oder vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen zurückzutreten. Bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 22 Elektronische Signaturen

Verträge, Freigaben und sonstige Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch oder in Textform erfolgen.

§ 23 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

bottom of page