Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Happy Immo Club
Eine Marke der Anaventura GmbH
Stand: Juli 2026
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Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs-, Strategie-, Transformations-, Workshop-, Vortrags-, Moderations- und Konzeptionsleistungen der Anaventura GmbH gegenüber Unternehmer:innen.
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§ 1 Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn Happy Immo diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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§ 2 Vertragsschluss
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Vertragsbestandteile sind das jeweilige Angebot, diese AGB sowie ausdrücklich einbezogene Anlagen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.
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§ 3 Leistungsumfang
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Projektphasen stellen eigenständige Leistungsbausteine dar.
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§ 4 Projektorganisation
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Beide Parteien benennen feste Ansprechpartnerinnen. Entscheidungen, Freigaben und Abstimmungen können per E-Mail oder in Textform erfolgen.
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§ 5 Mitwirkungspflichten
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Die Auftraggeberin stellt sämtliche für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Termine und Ansprechpartnerinnen rechtzeitig zur Verfügung.
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Sie stellt darüber hinaus, soweit für die Durchführung der Leistungen erforderlich, geeignete Räume, Technik, Internetzugänge sowie Präsentationsausstattung bereit und sorgt dafür, dass vereinbarte Teilnehmerinnen rechtzeitig eingeladen und informiert werden.
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Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine nicht oder verspätet erfüllte Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, verlängern Projektfristen entsprechend und können gesondert vergütet werden.
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Happy Immo haftet nicht für hieraus entstehende Verzögerungen.
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§ 6 Leistungsänderungen
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Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs gelten als Change Request und werden gesondert angeboten und vergütet.
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§ 7 Vergütung
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Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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§ 8 Reisekosten
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Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden notwendige Reise- und Übernachtungskosten zusätzlich berechnet.
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Hierzu zählen insbesondere Bahnfahrten (grundsätzlich 2. Klasse mit Flex-Tarif), Flugreisen, Taxi- oder ÖPNV-Fahrten, Mietwagen, Hotelübernachtungen (in der Regel Businesshotel, 4 Sterne oder vergleichbarer Standard) sowie die gesetzlichen Verpflegungspauschalen.
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Bereits entstandene oder nicht stornierbare Reise- und Übernachtungskosten sind bei Terminverschiebungen oder Absagen durch die Auftraggeberin zu erstatten.
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Terminverschiebungen gelten hinsichtlich bereits entstandener Reisekosten wie eine Stornierung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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§ 9 Termine und Teilabnahmen
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Projekttermine werden gemeinsam abgestimmt. Mehrphasige Projekte können abschnittsweise übergeben und abgenommen werden.
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Teilabnahmen stehen hinsichtlich der jeweiligen Projektphase einer Schlussabnahme gleich.
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§ 10 Nutzungsrechte
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Mit vollständiger Zahlung erhält die Auftraggeberin ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den ausdrücklich beauftragten Arbeitsergebnissen für interne Unternehmenszwecke.
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Die im Rahmen eines Projekts entwickelten Methoden, Frameworks, Templates, Workshopdesigns, Projektarchitekturen, Governance-Modelle, Prozesse, KI-Prompts, Präsentationsstrukturen und sonstige Beratungsansätze sowie Konzepte dürfen auch in zukünftigen Projekten weiterentwickelt werden, verbleiben jedoch ausschließlich im geistigen Eigentum von Happy Immo.
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Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung durch andere Beratungen oder zum Aufbau eigener Beratungsangebote ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
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§ 11 KI und Arbeitsergebnisse
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Happy Immo darf KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, sofern Datenschutz und Vertraulichkeit gewahrt bleiben.
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KI-gestützte Werkzeuge dienen ausschließlich der Unterstützung der Leistungserbringung.
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Die Auftraggeberin prüft sämtliche Arbeitsergebnisse vor deren Umsetzung eigenverantwortlich.
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§ 12 Präsentationen und Unterlagen
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Präsentationen, Workshopunterlagen und sonstige Arbeitsmaterialien dürfen ausschließlich intern genutzt werden.
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Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Happy Immo.
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§ 13 Referenzen
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Happy Immo ist berechtigt, nach Projektabschluss Name, Logo sowie eine kurze Projektbeschreibung als Referenz zu verwenden, sofern die Auftraggeberin dem nicht widerspricht oder einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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§ 14 Vertraulichkeit
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Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.
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Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiterinnen, freie Beraterinnen und Subunternehmerinnen sowie über das Vertragsende hinaus.
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§ 15 Datenschutz
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Happy Immo verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften.
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Soweit für einzelne Leistungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien diesen gesondert ab.
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§ 16 Abwerbeverbot
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Während der Vertragslaufzeit sowie zwölf Monate nach deren Beendigung verpflichtet sich die Auftraggeberin, Mitarbeiterinnen, freie Beraterinnen oder Subunternehmerinnen von Happy Immo weder unmittelbar noch mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen.
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§ 17 Eskalationsmechanismus
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Sollten während des Projekts Meinungsverschiedenheiten über Leistungsumfang oder Vorgehensweise entstehen, verpflichten sich beide Parteien zunächst zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch auf Projektebene, bevor weitergehende rechtliche Schritte erfolgen.
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§ 18 Kündigung und Projektbeendigung
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Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
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Im Falle einer Kündigung werden sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt ordnungsgemäß erbrachten Leistungen vergütet.
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Soweit Projektphasen bereits beauftragt, jedoch noch nicht vollständig erbracht wurden, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Noch nicht beauftragte Projektphasen entfallen.
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§ 19 Aufrechnung
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Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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§ 20 Haftung
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Happy Immo haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
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Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
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§ 21 Höhere Gewalt
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Happy Immo ist berechtigt, Termine oder Projektbestandteile aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Umstände zu verschieben oder vom Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungen zurückzutreten.
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Bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
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Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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§ 22 Elektronische Signaturen
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Verträge, Freigaben und sonstige Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch oder in Textform erfolgen.
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§ 23 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


